§1 Gestaltung der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Blumenfachgeschäfts erfolgen aus-schließlich aufgrund der einheitlich geltenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Blumenfachgeschäfte“.
Von diesen AGBs abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser ‚Einheitlichen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die
Verbindlichkeit der übrigen Bestimmun-gen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten
kommt, zu ersetzen.
§2 Vertragsabschluss
Schriftliche Angebote des Blumenfachgeschäfts können nur unverzüglich angenommen werden, es sei denn, dass eine längere Bindung vereinbart ist. Nebenabreden können nur
schriftlich vereinbart werden.
§3 Preise
Die Preise des Blumenfachgeschäfts verstehen sich einschließlich der gültigen
Umsatzsteuer.
Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu vergüten, also etwa Anlieferungen, Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Karten, Änderungen
von Gebinden, Materialien, Arrangieren an drittem Ort, usw.
§4 Fälligkeit
Die Lieferungen des Blumenfachgeschäfts sind sofort in bar zu vergüten, sofern nicht ausnahmsweise ein Zahlungsziel
vereinbart wird.
§5 Lieferzeit und Gefahrtragung
Vorausbestellte Ware ist am vereinbarten Tag anzuliefern und anzunehmen. Bei Bestellungen
für Sonn- und Feiertage ist das Blumenfachgeschäft berechtigt, die Ware am Vortag anzuliefern. Wird der Kunde am Vortag nicht angetroffen, wird das Blumenfachgeschäft die vorausbestellte Ware am
vereinbarten Tag anliefern. Jede Versendung oder Anlieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Das Blumenfachgeschäft haftet nicht bei unleserlicher, unvollständiger oder falscher
Liefer-anschrift. Für vom Kunden beigegebene Begleitwaren haftet das Blumenfachgeschäft nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung oder Zerstörung.
§6 Gewährleistung und Haftung
§7 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Inhabers des
Blumenfachgeschäfts.
§8 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Blumenfachgeschäfts.
Herausgegeben von der Bundesinnung der Gärtner und Floristen im März 2003.